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Baubetreuung - Vertragsmanagement

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Sie wollen eindeutige und vollständige "Spielregeln" für die Zusammenerbeit mit Planern und ausführenden Firmen?

Mit dem Vertrag für Planer und bauausführende Firmen werden die „Spielregeln“ zwischen den Beteiligten festgeschrieben, übrigens nicht nur zwischen den direkten Vertragspartnern sondern auch zwischen den Beteiligten untereinander. Übliche Regelwerke und Standardvorgaben berücksichtigen die komplizierten Vorgänge nicht genügend, insbesondere nicht bei großen Baumaßnahmen.

Aus der Praxis großer und sehr großer Projekte entwickelt, sollten bestimmte Handlungen (z.B. Freigabeverfahren für Planungsschritte) und Arbeitsweisen (z.B. Einsatz EDV zur Planverwaltung oder Qualitätssicherung) bereits vertraglich vorgegeben werden.

Alle Konflikte aus der Vertragsabwicklung können bearbeitet werden. Falls Rechtsberatung erforderlich werden sollte, wird dies mit dem Bauherrn abgestimmt..

 


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Aktualisierungsstand: 18.02.2010, Internet: http://www.municcom.de    Impressum